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Zulassung nach Gefahrstoffverordnung
Mit Wirkung vom 15. Februar 2005 ist unser Unternehmen von der Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt nach §9 Abs. 12 i.V.m. Anhang III Nr. 2.4.2. Abs.4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zugelassen, Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Gegenwart von Asbest in schwach gebundener Form durchzuführen.
Produkte mit schwach gebundenem Asbest sind besonders gefährlich, da hier besonders schnell lungengänge Fasern freigesetzt werden können. Das bedeutet, dass nur zugelassene Fachbetriebe Abbruch und Sanierung durchführen dürfen.
Das Vorkommen von asbesthaltigen Produkten ist vielschichtig und häufig unvermutet. So findet man sie z.B. in alten Wärmedämmungen oder sogar in neuen Thermoskannen.
Mehr Infos zu asbesthaltigen Produkten finden Sie unter [Gefahrstoffe in Altbauten / Asbest] und auch visuell in unserer [Bildergalerie zu Gefahrstoffen]