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Presse zu Abbruch und Sanierung
Asbest-Lobby macht fröhlich weiter ...
Ein Beitrag über die weiter laufende Asbestproduktion weltweit.
Zum Artikel von TheIntelligence ....
[Asbest weiter verwendet]
PCB - giftige Chemikalie
"PCB gehört zu dem "dreckigen Dutzend" .... Zitat aus einem Artikel der IG Metall.
Zum Artikel .......
[Die versteckte Gefahr: Giftige Chemikalien gefährden Gesundheit und Leben]
Steuern sparen - Asbestsanierung ist "Aussergewöhnliche Belastung"
Asbestsanierung - das Finanzamt hilft mit
(aus Miltenberg-Online Nr. 57 Herbst 2002)
Gute Neuigkeiten gibt es für alle, die mit asbesthaltigen Platten gedeckte Dächer oder verkleidete Außenwände ihrer Einfamilienhäuser sanieren wollen.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil entschieden, dass die Gefährlichkeit von Asbest allgemein bekannt ist und damit keine individuellen Gutachten zur Gefährdung durch Asbestfasern mehr erforderlich sind.
Damit kann jeder die Asbestsanierung seines Hauses im Rahmen der Steuererklärung als "Außergewöhnliche Belastung" geltend machen (Finanzgericht Düsseldorf, 10 K 3923/96 E). Das Urteil können Sie beim Finanzgericht online anfordern.